Alles Wissenswerte über Elektroroller und Führerschein!

Alles Wissenswerte über Elektroroller und Führerschein!

Du möchtest auf einen E-Roller umsteigen und fragst dich: Welchen Führerschein benötige ich für einen Elektroroller? Um einen E-Roller fahren zu dürfen, musst du eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.

In diesem Artikel erfährst du, welche Führerscheinklassen es gibt, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie die Motorradausbildung abläuft und was die Kosten ungefähr sind. So bist du bestens informiert und kannst die für dich passende Führerscheinklasse wählen.

Führerschein für Elektroroller: Welche Klasse brauchst du?

Wenn du einen Elektroroller fahren möchtest, ist es wichtig, die richtige Führerscheinklasse zu kennen. Hier erfährst du, welche Führerscheine für Elektroroller relevant sind und welches Mindestalter erforderlich ist:

  • AM für Kleinkrafträder (Mofas): ab 16 Jahren. Mit diesem Führerschein kannst du zum Beispiel unseren Next NX1 E-Roller fahren.
  • A1 für Leichtkrafträder: ebenfalls ab 16 Jahren. Ideal für fast jeden unserer Elektroroller aus unserem Sortiment.
  • A2 für Krafträder: Ab 18 Jahren. Dieser Führerschein berechtigt zum Fahren leistungsstärkerer Modelle.
  • A für Krafträder: Mit dem A-Führerschein darf man fast alles fahren, was zwei oder drei Räder hat. Um diesen Führerschein zu bekommen, muss man entweder mindestens zwei Jahre Erfahrung mit der Klasse A2 haben und 20 Jahre alt sein, oder man kann direkt mit 24 Jahren einsteigen.
  • B für Kraftfahrzeuge (Pkw): Ab 18 Jahren. Mit diesem Führerschein kannst du alle E-Roller mit der AM Auflage fahren.
  • B196 Erweiterung: Ab 25 Jahren, wenn du seit mindestens fünf Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B bist. Diese Erweiterung erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm und einer maximalen Leistung von 11 kW ohne zusätzliche Prüfung.

Mit dieser Übersicht findest du schnell heraus, welchen Führerschein du für deinen gewünschten Elektroroller benötigst. So bist du bestens informiert und kannst sicher und legal in die Elektromobilität starten.

Unterschied zwischen elektrischen Kleinkrafträdern (L1e) und Leichtkrafträdern (L3e)

Die Elektroroller vom Zero Center werden in zwei Hauptkategorien unterteilt: Kleinkrafträder (L1e) und Leichtkrafträder (L3e). Je nach Rollertyp ist eine unterschiedliche Fahrerlaubnis erforderlich. Hier ist eine Übersicht, die dir helfen soll, den Unterschied zu verstehen und herauszufinden, welchen Führerschein du benötigst:

  • Elektrisches Kleinkraftrad: Diese leichten zweirädrigen Kraftfahrzeuge haben eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und eine Leistung von bis zu 4 kW. Um diese E-Roller zu fahren, brauchst du einen Führerschein der Klasse AM, A1, A2, A oder B.

Mit diesen Führerscheinen kannst du zum Beispiel unseren Elektroroller WOW 774 fahren.
  • Elektrisches Leichtkraftrad: Diese zweirädrigen Kraftfahrzeuge haben einen Hubraum von maximal 125 ccm und eine Leistung von bis zu 11 kW. Um einen Elektroroller der Leichtkraftrad Klasse zu fahren, brauchst du einen Führerschein der Klasse A1, A2, A oder die Erweiterung B196. Mit diesen Voraussetzungen kannst du alle unsere E-Roller aus unserem Sortiment fahren.

    Mit dieser Einteilung und den entsprechenden Führerscheinen kannst du sicher sein, dass du den richtigen Elektroroller für deine Bedürfnisse und deinen Führerschein auswählst.

    Die Erweiterung der B196: Einfacher vom Auto zum E-Roller (Leichtkraftrad)

    Wenn du bereits einen Führerschein der Klasse B besitzt, ist es jetzt einfacher, auch ein Elektroroller der Klasse Leichtkraftrad zu fahren. Bisher war dafür mindestens ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich. Mit der neuen Erweiterung B196 gibt es nun eine unkomplizierte Möglichkeit. Nach vier Theoriestunden und fünf praktischen Fahrstunden à 90 Minuten in der Fahrschule ist es geschafft. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Zusatz B196 wird in deinen Führerschein eingetragen und du kannst sofort losfahren.

    Fakten zur Erweiterung B196:

    • Erforderlich Führerschein Klasse B (Pkw)
    • Mindestbesitzdauer Führerschein Klasse B: 5 Jahre
    • Mindestalter: 25 Jahre
    • Gebühr Führerscheinstelle: ca. 29 Euro (abhängig der jeweiligen Führerscheinstelle)
    • Berechtigung: Führen von Leichtkrafträdern bis 125 cm³ Hubraum und 11 kW (15 PS)
    • Gültigkeit: nur in Deutschland
    • Ausbildung: Mindestens 4 Stunden Theorie und 5 Stunden Praxis à 90 Minuten
    • Keine Prüfung notwendig

    Mit der Erweiterung B196 kann man also schnell und unkompliziert auf ein Leichtkraftrad umsteigen und die Vorteile eines Elektrorollers genießen.

    Mit der B196 Erweiterung lassen sich auch leistungsstarke E-Roller wie der NX2 von Next im Straßenverkehr bewegen.

    Die Wahl des richtigen Führerscheins hängt von deinem Alter, deinen Fahrbedürfnissen und deinem Budget ab. Ob du einen kleinen Elektroroller für kurze Fahrten in der Stadt oder ein leistungsstarkes Modell für längere Strecken suchst, es gibt für jeden Bedarf die passende Führerscheinklasse. Starte noch heute deine Reise in die Elektromobilität und genieße die Freiheit und Umweltfreundlichkeit, die dir ein E-Roller bietet!

    Mit unserer Führerscheinübersicht für Elektroroller hast du nun einen guten Überblick, welche Fahrzeuge welchen Führerschein benötigen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir dir gerne im Chat zur Verfügung. Schreib uns einfach!

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